Hochschulpolitische Positionen der Fraktion DIE LINKE im
Landtag von Sachsen-Anhalt
Die Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt veröffentlicht hiermit den Stand der
Erarbeitung ihrer hochschulpolitischen Positionen. Sie möchte für ihre Ansätze werben und
gleichzeitig im politischen Diskurs Widerspruch und weitere Überlegungen produktiv aufnehmen,
was auch Korrektur einschließt.
In diesem Sinne stellen wir unsere Positionen zur Diskussion:
I. Hochschulen als Zentren umfassender gesellschaftlicher Innovation
(1) Die Hochschulen tragen hohe Verantwortung, den geistigen, kulturellen und materiellen
Reichtum der Gesellschaft zu bewahren und zu mehren sowie die Lebensgrundlagen der
menschlichen Zivilisation zu erhalten.
(2) Mehr und mehr sind Wissenschaft und Forschung mit der Leistungsfähigkeit der
Wirtschaft verbunden. Wachsende Dynamik ergreift beide Seiten und ihre Verflechtungen. Wir
wollen dazu beitragen, dass diese Prozesse noch nachhaltiger und wirksamer die ökonomische und
sozial gerechte Entwicklung in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus voranbringen. Hochschulen und
andere Wissenschaftseinrichtungen sollen Zentren umfassender gesellschaftlicher
Innovation sein.
(3) Um diese Ziele zu erreichen und mit der internationalen Entwicklung Schritt zu halten, muss der
künftige Fachkräftebedarf stabil gesichert und der Anteil der Hochschulabsolventinnen und absolventen deutlich erhöht werden. Besondere Schwerpunkte bilden die Ausbildung von
Lehrkräften, weiterer pädagogischer und sozialpädagogischer Fachkräfte sowie von Fachkräften auf
den Gebieten Ingenieurwissenschaft, Naturwissenschaft, Mathematik und
Informationswissenschaften.
II. Das Studium an einer Hochschule soll allen, die nach wissenschaftlicher Erkenntnis,
nach hoher Bildung und Qualifikation streben, offen stehen
(4) Akademische Bildung soll allen zugänglich sein. Weder finanzielle Hürden noch ein Gewirr von
Eignungskriterien oder Aufnahmetests sollen Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, an höchster
Bildung teilzuhaben. Deshalb sollen vielfältige Wege zur Hochschule eröffnet werden. Auch
eine anspruchsvolle, erfolgreich abgeschlossene berufliche Ausbildung soll grundsätzlich zur
Hochschulzugangsberechtigung führen.
(5) Studiengebühren lehnen wir ab.
(6) Damit Studieren gelingt, müssen alle Studierenden durch Ausbildungsförderung sozial
abgesichert sein. Wir unterstützen die Forderungen des Parteivorstandes der LINKEN nach einer
BAföG-Reform, die schrittweise zu einer elternunabhängigen und bedarfsdeckenden sozialen
Grundsicherung mit Vollzuschuss für Studierende führen soll.
(7) Soziale Absicherung allein ist aber noch keine hinreichende Voraussetzung für gelingendes
Studium. Neben Leistungsbereitschaft, Engagement und Begeisterung für die Wissenschaft sind
gute Studienbedingungen, Nachteilsausgleich und Unterstützungssysteme sowie ein freier
Zugang zu allen wissenschaftlichen Angeboten der Hochschulen unerlässlich.
(8) Darüber hinaus muss ein erfolgreiches Studium auch die Freiheit und die Zeit bieten, über den
Tellerrand des eigenen Faches hinauszuschauen, und sich in der Gesellschaft engagieren zu
können.
(9) Mit einem freien Hochschulzugang und dem Schaffen von ausreichenden Bedingungen für ein
gelingendes Studium wird nicht nur das grundsätzliche Menschenrecht auf Bildung eingelöst, es
ist auch der Weg, den wachsenden Fachkräftebedarf der Zukunft zu erfüllen.
Die noch zu hohe Zahl von Studienabbrüchen muss gesenkt, Studienberatung und Förderung
im Studium müssen verbessert werden.
III. Die Einheit von Lehre und Forschung bewahren, wissenschaftlichen Nachwuchs
wirksamer fördern
(10) Die Bewahrung der Einheit von Lehre und Forschung ist der wichtigste Garant für eine
wissenschaftliche Ausbildung auf hohem Niveau, die der allseitigen Bildung der
Persönlichkeit und solider beruflicher wissenschaftlicher Kompetenz gleichermaßen
verpflichtet ist.
(11) In diesem Sinne muss Studieren unlösbarer Teil wissenschaftlichen Lebens der Hochschule
sein. Projekt- und forschungsorientiertes Lernen soll in allen Studiengängen dominieren.
(12) Wegen der unverzichtbaren Verknüpfung von Lehre und Forschung lehnen wir sogenannte „reine Lehrprofessuren“ ab. Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen, die ihren Studentinnen
und Studenten das Erlebnis wissenschaftlicher Arbeit und wissenschaftlicher Erkenntnis nahe
bringen können, vermitteln nachhaltig Wissen und begeistern. Daneben halten wir die
systematische Verbesserung der didaktischen Qualität akademischer Lehre für eine
dringliche Aufgabe.
(13) Die mit der Einführung der Bachelor-Studiengänge verbundenen Zielstellungen müssen
eingelöst werden. Ein verschultes Turbo-Studium mit ungenügenden Lehrkapazitäten hingegen
unterhöhlt humanistische Ideale der Wissenschaft, ihren kritischen Geist und stellt obendrein den
Wert des in Deutschland neuen Bachelor-Abschlusses in Frage.
Der Übergang nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss zum Master-Studium soll ohne
zusätzliche Hürden möglich sein.
(14) Der wissenschaftliche Nachwuchs muss wirksamer gefördert werden.
Die Promotion ist keine dritte Ausbildungsphasephase sondern die erste Berufsphase und muss
entsprechend entlohnt, die Graduiertenförderung verbessert werden.
(15) Fachhochschulen haben ein eigenes wissenschaftliches Profil erworben und erzielen
beachtliche Forschungsleistungen. Sie sollen diesen Weg fortsetzen können und insbesondere das
Promotionsrecht erhalten.
(16) Der wissenschaftliche Mittelbau ist in den letzten Jahren deutlich geschwächt worden.
Dieser Weg darf nicht fortgesetzt, der Mittelbau muss wieder gestärkt werden. Er ist
unverzichtbar für Lehre und Forschung. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die hier eine
anerkannte Arbeit und einen eigenen anspruchsvollen Beitrag zur Entwicklung der Wissenschaft
und Forschung leisten, sollen dauerhafte und angemessen dotierte Stellen in ausreichender Zahl
zur Verfügung stehen. Der Karriereweg muss nicht immer auf eine Professur hinauslaufen.
(17) Die Fraktion DIE LINKE regt an, darüber in die Diskussion einzutreten, ob eine
grundsätzliche Zuordnung der Wissenschaftlerstellen zum Institut oder Fachbereich statt
zu einem Lehrstuhl geeignet ist, Qualität und Flexibilität von Forschung und Lehre zu erhöhen,
Kreativität und Innovation zu befördern.
(18) Wir favorisieren das tenure-track-Verfahren in Verbindung mit der Juniorprofessur. Wir
wollen die Diskussion weiterführen, grundsätzlich die Bewährung in eigenständiger Lehre und
Forschung der Habilitation vorzuziehen.
IV. Wirksame Gleichstellungspolitik und individuelle Förderung eröffnen der Wissenschaft
neue Potentiale, ungewöhnliche Problemsichten, kreative Ansätze und soziale
Kompetenzen
(19) An vielen Hochschulen und in vielen Fachbereichen ist die Mehrheit der Studierenden weiblich.
Frauen schließen ihr Studium mit beachtlichen Erfolgen ab. Dennoch werden sie auf dem weiteren
Karriereweg eklatant behindert. Die männlich dominierte Professorenwelt reproduziert sich allzu oft
selbst. Das ist ungerecht. Es verschließt der Wissenschaft aber auch erhebliche Potentiale, lässt
ungewöhnliche Problemsichten und kreative Ansätze genauso ungenutzt wie besondere soziale
Kompetenzen.
Es bedarf rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen, die die Gleichstellung von
Männern und Frauen wirksamer gewährleisten. Gleichzeitig müssen in der Hochschulstruktur,
in der Wissenschaftsorganisation und durch die Bereitstellung von Förder- und
Unterstützungssystemen Voraussetzungen für eine erfolgsorientierte Arbeit der
Wissenschaftlerinnen geschaffen werden.
(20) Die Stärkung familienfreundlicher Strukturen, die Förderung von Menschen mit
Behinderungen, die besondere Unterstützung ausländischer Studierender und
Wissenschaftlerinnen wie Wissenschaftler sind wesentliche Aufgaben von Hochschulen und
dürfen nicht als Randprobleme behandelt werden.
V. Freiheit und Autonomie von Hochschulen verlangt den Ausbau der Hochschuldemokratie
im Inneren
(21) Den Hochschulen muss der Freiraum erhalten werden, den sie für eine
verantwortungsvolle Entwicklung und Bewahrung der Wissenschaft, für die Gestaltung der Einheit
von Lehre und Forschung sowie für den Ausbau ihrer Kooperationsbeziehungen benötigen.
(22) Hochschulen sind Teil der Gesellschaft, ihre Rahmenbedingungen gestalten sie zunehmend
mit. Wir erachten es als legitim und unter den Bedingungen eines immer stärker von Wissenschaft,
Technik und Information geprägten Gemeinwesens unerlässlich, dass ihrerseits auch die
Gesellschaft Erwartungen formuliert und akademischer Lehre und Forschung nachhaltige
Impulse verleiht.
(23) Zielvereinbarungen und langfristig ausgehandelte Budgetierung zieht die Fraktion DIE
LINKE der staatlichen Detailsteuerung vor. Sie sollen als Instrumente des kooperativen
Miteinanders von Staat und Hochschule weiterentwickelt werden. Sie sollen vor ihrem Abschluss
der Beschlussfassung in den zentralen demokratischen Gremien der Hochschulen bedürfen.
In den Prozess der Erarbeitung von Zielvereinbarungen soll der Landtag einbezogen sein und
wichtige hochschulpolitische Ziele beraten und bestimmen können.
(24) Staatlich von außen festgelegte Stellenpläne laufen der Idee von autonomen,
budgetierten Einrichtungen zuwider.
(25) Das Berufungsrecht soll an die Hochschulen gegeben werden.
(26) Freiheit und Autonomie von Hochschulen verlangt den Ausbau der
Hochschuldemokratie im Inneren. Grundsätzliche Entscheidungen, die die Entwicklung und
Profilbildung der Hochschule betreffen, müssen demokratisch gewählten und paritätisch besetzten
Hochschulorganen vorbehalten bleiben. Dem Modell der marktorientierten aber autoritären
Managementhochschule will DIE LINKE ein Modell der Mitbestimmung aller an Wissenschaft
beteiligten Gruppen entgegensetzten.
(27) Das Recht der Studierenden, sich auch als Gruppe in die politischen Diskussionen der
Gesellschaft und der Hochschule einbringen zu können, soll gewahrt bleiben, die
Voraussetzungen dafür wollen wir erweitern.
Das politische, soziale und kulturelle Engagement der Hochschulen und ihrer Mitglieder ist
unverzichtbar für eine demokratische, tolerante und weltoffene Gesellschaft.
VI. Die Hochschulen sind unterfinanziert
(28) Die Hochschulen in Sachsen-Anhalt verfügen nicht über ausreichend finanzielle Mittel, um
in hoher Qualität jene Zahl von Studienplätzen vorzuhalten, die notwendig ist, um den Bedarf
an Fachkräften ausreichend befriedigen zu können und allen, die ein Studium anstreben, den
Zugang zu höchster Bildung zu gewähren. Dazu müssen in Sachsen-Anhalt die
Voraussetzungen geschaffen werden, dass mittelfristig die Zahl der Studierenden von etwa
50.000 gehalten werden kann.
Den Hochschulen fehlen darüber hinaus finanzielle Mittel, um adäquate
Forschungspotentiale aufzubauen und zu erhalten.
Der derzeitige Zustand beeinträchtigt massiv die Qualität der Lehre und verwehrt
Studieninteressierten die Aufnahme eines Studiums.
Das Land wird die notwendigen Ressourcen auch bei erheblichen Anstrengungen unter den
derzeitigen haushalterischen Voraussetzungen allein nicht aufbringen können.
(29) Wir plädieren daher für einen gerechten Bildungsfinanzausgleich und einen nationalen
Bildungspakt, die die Leistungen der Länder durch Bundesmittel verstärken, einen fairen Ausgleich
zwischen den Ländern gewährleisten und Länder stärker zu Bildungsinvestitionen anreizen. Das
Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern, das im Zuge der Föderalismusreform errichtet
wurde, muss abgeschafft werden.
Darüber hinaus fordern wir, dass das Land den Anteil für Hochschulbildung am Gesamtbudget
angemessen aufstockt.
(30) Bei der Sicherung der Hochschulfinanzierung sind Aufgaben der Qualitätsentwicklung,
Forschungsförderung und des Kapazitätsausbaus gleichberechtigt zu betrachten.
(31) Der institutionellen Förderung im Grundbudget ist mit Blick auf die Freiheit von Forschung
und Lehre gegenüber der Drittmittelförderung der Vorzug zu geben. Exzellenzinitiativen sollen
eine Zusatzförderung sein und nicht zu Einschränkungen der Grundbudgets führen.
|
|
 |