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Hochschulpolitische Positionen der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt

Die Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt veröffentlicht hiermit den Stand der Erarbeitung ihrer hochschulpolitischen Positionen. Sie möchte für ihre Ansätze werben und gleichzeitig im politischen Diskurs Widerspruch und weitere Überlegungen produktiv aufnehmen, was auch Korrektur einschließt.
In diesem Sinne stellen wir unsere Positionen zur Diskussion:

I. Hochschulen als Zentren umfassender gesellschaftlicher Innovation

(1) Die Hochschulen tragen hohe Verantwortung, den geistigen, kulturellen und materiellen Reichtum der Gesellschaft zu bewahren und zu mehren sowie die Lebensgrundlagen der menschlichen Zivilisation zu erhalten.

(2) Mehr und mehr sind Wissenschaft und Forschung mit der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft verbunden. Wachsende Dynamik ergreift beide Seiten und ihre Verflechtungen. Wir wollen dazu beitragen, dass diese Prozesse noch nachhaltiger und wirksamer die ökonomische und sozial gerechte Entwicklung in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus voranbringen. Hochschulen und andere Wissenschaftseinrichtungen sollen Zentren umfassender gesellschaftlicher Innovation sein.

(3) Um diese Ziele zu erreichen und mit der internationalen Entwicklung Schritt zu halten, muss der künftige Fachkräftebedarf stabil gesichert und der Anteil der Hochschulabsolventinnen und ­absolventen deutlich erhöht werden. Besondere Schwerpunkte bilden die Ausbildung von Lehrkräften, weiterer pädagogischer und sozialpädagogischer Fachkräfte sowie von Fachkräften auf den Gebieten Ingenieurwissenschaft, Naturwissenschaft, Mathematik und Informationswissenschaften.

II. Das Studium an einer Hochschule soll allen, die nach wissenschaftlicher Erkenntnis, nach hoher Bildung und Qualifikation streben, offen stehen

(4) Akademische Bildung soll allen zugänglich sein. Weder finanzielle Hürden noch ein Gewirr von Eignungskriterien oder Aufnahmetests sollen Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, an höchster Bildung teilzuhaben. Deshalb sollen vielfältige Wege zur Hochschule eröffnet werden. Auch eine anspruchsvolle, erfolgreich abgeschlossene berufliche Ausbildung soll grundsätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung führen.

(5) Studiengebühren lehnen wir ab.

(6) Damit Studieren gelingt, müssen alle Studierenden durch Ausbildungsförderung sozial abgesichert sein. Wir unterstützen die Forderungen des Parteivorstandes der LINKEN nach einer BAföG-Reform, die schrittweise zu einer elternunabhängigen und bedarfsdeckenden sozialen Grundsicherung mit Vollzuschuss für Studierende führen soll.

(7) Soziale Absicherung allein ist aber noch keine hinreichende Voraussetzung für gelingendes Studium. Neben Leistungsbereitschaft, Engagement und Begeisterung für die Wissenschaft sind gute Studienbedingungen, Nachteilsausgleich und Unterstützungssysteme sowie ein freier Zugang zu allen wissenschaftlichen Angeboten der Hochschulen unerlässlich.

(8) Darüber hinaus muss ein erfolgreiches Studium auch die Freiheit und die Zeit bieten, über den Tellerrand des eigenen Faches hinauszuschauen, und sich in der Gesellschaft engagieren zu können.

(9) Mit einem freien Hochschulzugang und dem Schaffen von ausreichenden Bedingungen für ein gelingendes Studium wird nicht nur das grundsätzliche Menschenrecht auf Bildung eingelöst, es ist auch der Weg, den wachsenden Fachkräftebedarf der Zukunft zu erfüllen. Die noch zu hohe Zahl von Studienabbrüchen muss gesenkt, Studienberatung und Förderung im Studium müssen verbessert werden.

III. Die Einheit von Lehre und Forschung bewahren, wissenschaftlichen Nachwuchs wirksamer fördern


(10) Die Bewahrung der Einheit von Lehre und Forschung ist der wichtigste Garant für eine wissenschaftliche Ausbildung auf hohem Niveau, die der allseitigen Bildung der Persönlichkeit und solider beruflicher wissenschaftlicher Kompetenz gleichermaßen verpflichtet ist.

(11) In diesem Sinne muss Studieren unlösbarer Teil wissenschaftlichen Lebens der Hochschule sein. Projekt- und forschungsorientiertes Lernen soll in allen Studiengängen dominieren.

(12) Wegen der unverzichtbaren Verknüpfung von Lehre und Forschung lehnen wir sogenannte „reine Lehrprofessuren“ ab. Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen, die ihren Studentinnen und Studenten das Erlebnis wissenschaftlicher Arbeit und wissenschaftlicher Erkenntnis nahe bringen können, vermitteln nachhaltig Wissen und begeistern. Daneben halten wir die systematische Verbesserung der didaktischen Qualität akademischer Lehre für eine dringliche Aufgabe.

(13) Die mit der Einführung der Bachelor-Studiengänge verbundenen Zielstellungen müssen eingelöst werden. Ein verschultes Turbo-Studium mit ungenügenden Lehrkapazitäten hingegen unterhöhlt humanistische Ideale der Wissenschaft, ihren kritischen Geist und stellt obendrein den Wert des in Deutschland neuen Bachelor-Abschlusses in Frage. Der Übergang nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss zum Master-Studium soll ohne zusätzliche Hürden möglich sein.

(14) Der wissenschaftliche Nachwuchs muss wirksamer gefördert werden. Die Promotion ist keine dritte Ausbildungsphasephase sondern die erste Berufsphase und muss entsprechend entlohnt, die Graduiertenförderung verbessert werden.

(15) Fachhochschulen haben ein eigenes wissenschaftliches Profil erworben und erzielen beachtliche Forschungsleistungen. Sie sollen diesen Weg fortsetzen können und insbesondere das
Promotionsrecht erhalten.

(16) Der wissenschaftliche Mittelbau ist in den letzten Jahren deutlich geschwächt worden. Dieser Weg darf nicht fortgesetzt, der Mittelbau muss wieder gestärkt werden. Er ist unverzichtbar für Lehre und Forschung. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die hier eine anerkannte Arbeit und einen eigenen anspruchsvollen Beitrag zur Entwicklung der Wissenschaft und Forschung leisten, sollen dauerhafte und angemessen dotierte Stellen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Der Karriereweg muss nicht immer auf eine Professur hinauslaufen.

(17) Die Fraktion DIE LINKE regt an, darüber in die Diskussion einzutreten, ob eine grundsätzliche Zuordnung der Wissenschaftlerstellen zum Institut oder Fachbereich statt zu einem Lehrstuhl geeignet ist, Qualität und Flexibilität von Forschung und Lehre zu erhöhen, Kreativität und Innovation zu befördern.

(18) Wir favorisieren das tenure-track-Verfahren in Verbindung mit der Juniorprofessur. Wir wollen die Diskussion weiterführen, grundsätzlich die Bewährung in eigenständiger Lehre und
Forschung der Habilitation vorzuziehen.

IV. Wirksame Gleichstellungspolitik und individuelle Förderung eröffnen der Wissenschaft neue Potentiale, ungewöhnliche Problemsichten, kreative Ansätze und soziale Kompetenzen


(19) An vielen Hochschulen und in vielen Fachbereichen ist die Mehrheit der Studierenden weiblich. Frauen schließen ihr Studium mit beachtlichen Erfolgen ab. Dennoch werden sie auf dem weiteren Karriereweg eklatant behindert. Die männlich dominierte Professorenwelt reproduziert sich allzu oft selbst. Das ist ungerecht. Es verschließt der Wissenschaft aber auch erhebliche Potentiale, lässt ungewöhnliche Problemsichten und kreative Ansätze genauso ungenutzt wie besondere soziale Kompetenzen.
Es bedarf rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen, die die Gleichstellung von Männern und Frauen wirksamer gewährleisten. Gleichzeitig müssen in der Hochschulstruktur, in der Wissenschaftsorganisation und durch die Bereitstellung von Förder- und Unterstützungssystemen Voraussetzungen für eine erfolgsorientierte Arbeit der Wissenschaftlerinnen geschaffen werden.

(20) Die Stärkung familienfreundlicher Strukturen, die Förderung von Menschen mit Behinderungen, die besondere Unterstützung ausländischer Studierender und Wissenschaftlerinnen wie Wissenschaftler sind wesentliche Aufgaben von Hochschulen und dürfen nicht als Randprobleme behandelt werden.

V. Freiheit und Autonomie von Hochschulen verlangt den Ausbau der Hochschuldemokratie im Inneren


(21) Den Hochschulen muss der Freiraum erhalten werden, den sie für eine verantwortungsvolle Entwicklung und Bewahrung der Wissenschaft, für die Gestaltung der Einheit von Lehre und Forschung sowie für den Ausbau ihrer Kooperationsbeziehungen benötigen.

(22) Hochschulen sind Teil der Gesellschaft, ihre Rahmenbedingungen gestalten sie zunehmend mit. Wir erachten es als legitim und unter den Bedingungen eines immer stärker von Wissenschaft, Technik und Information geprägten Gemeinwesens unerlässlich, dass ihrerseits auch die Gesellschaft Erwartungen formuliert und akademischer Lehre und Forschung nachhaltige Impulse verleiht.

(23) Zielvereinbarungen und langfristig ausgehandelte Budgetierung zieht die Fraktion DIE LINKE der staatlichen Detailsteuerung vor. Sie sollen als Instrumente des kooperativen Miteinanders von Staat und Hochschule weiterentwickelt werden. Sie sollen vor ihrem Abschluss der Beschlussfassung in den zentralen demokratischen Gremien der Hochschulen bedürfen. In den Prozess der Erarbeitung von Zielvereinbarungen soll der Landtag einbezogen sein und wichtige hochschulpolitische Ziele beraten und bestimmen können.

(24) Staatlich von außen festgelegte Stellenpläne laufen der Idee von autonomen, budgetierten Einrichtungen zuwider.

(25) Das Berufungsrecht soll an die Hochschulen gegeben werden.

(26) Freiheit und Autonomie von Hochschulen verlangt den Ausbau der Hochschuldemokratie im Inneren. Grundsätzliche Entscheidungen, die die Entwicklung und Profilbildung der Hochschule betreffen, müssen demokratisch gewählten und paritätisch besetzten Hochschulorganen vorbehalten bleiben. Dem Modell der marktorientierten aber autoritären Managementhochschule will DIE LINKE ein Modell der Mitbestimmung aller an Wissenschaft beteiligten Gruppen entgegensetzten.

(27) Das Recht der Studierenden, sich auch als Gruppe in die politischen Diskussionen der Gesellschaft und der Hochschule einbringen zu können, soll gewahrt bleiben, die Voraussetzungen dafür wollen wir erweitern. Das politische, soziale und kulturelle Engagement der Hochschulen und ihrer Mitglieder ist unverzichtbar für eine demokratische, tolerante und weltoffene Gesellschaft.

VI. Die Hochschulen sind unterfinanziert


(28) Die Hochschulen in Sachsen-Anhalt verfügen nicht über ausreichend finanzielle Mittel, um in hoher Qualität jene Zahl von Studienplätzen vorzuhalten, die notwendig ist, um den Bedarf an Fachkräften ausreichend befriedigen zu können und allen, die ein Studium anstreben, den Zugang zu höchster Bildung zu gewähren. Dazu müssen in Sachsen-Anhalt die Voraussetzungen geschaffen werden, dass mittelfristig die Zahl der Studierenden von etwa 50.000 gehalten werden kann. Den Hochschulen fehlen darüber hinaus finanzielle Mittel, um adäquate Forschungspotentiale aufzubauen und zu erhalten. Der derzeitige Zustand beeinträchtigt massiv die Qualität der Lehre und verwehrt Studieninteressierten die Aufnahme eines Studiums. Das Land wird die notwendigen Ressourcen auch bei erheblichen Anstrengungen unter den derzeitigen haushalterischen Voraussetzungen allein nicht aufbringen können.

(29) Wir plädieren daher für einen gerechten Bildungsfinanzausgleich und einen nationalen Bildungspakt, die die Leistungen der Länder durch Bundesmittel verstärken, einen fairen Ausgleich zwischen den Ländern gewährleisten und Länder stärker zu Bildungsinvestitionen anreizen. Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern, das im Zuge der Föderalismusreform errichtet wurde, muss abgeschafft werden. Darüber hinaus fordern wir, dass das Land den Anteil für Hochschulbildung am Gesamtbudget angemessen aufstockt.

(30) Bei der Sicherung der Hochschulfinanzierung sind Aufgaben der Qualitätsentwicklung, Forschungsförderung und des Kapazitätsausbaus gleichberechtigt zu betrachten.

(31) Der institutionellen Förderung im Grundbudget ist mit Blick auf die Freiheit von Forschung und Lehre gegenüber der Drittmittelförderung der Vorzug zu geben. Exzellenzinitiativen sollen eine Zusatzförderung sein und nicht zu Einschränkungen der Grundbudgets führen.

 
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