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Diäten und Spenden
Die Diäten oder auch "Abgeordnetenentschädigung" soll den Abgeordneten ein ihre Unabhängigkeit sicherndes Einkommen ermöglichen. Der Landtag beschließt frei über die Diäten. Dazu gibt vorher eine unabhängige Diätenkommission, die aus Richtern, VertreterInnen von Wirtschaft, Gewerkschaften, dem Bund der Steuerzahler und anderen zusammengesetzt ist, ein Gutachten ab. In der Vergangenheit haben sich die Vorschläge der Kommission an einem Richtergehalt orientiert, der Landtag blieb jedoch zuletzt unter diesen Vorschlägen.
Die Grundentschädigung für Abgeordnete beträgt seit Januar 2008 4.662 Euro. Hinzu kommen diverse sachbezogene Vergütungen. So erhält jedeR Abgeordnete monatlich 997 Euro als Kostenpauschale für die mandatsbedingt entstehenden Aufwendungen und Kosten. Zudem stehen ihm Mittel für die Beschäftigung von MitarbeiterInnen zu, die in der Regel das Gehalt des/der WahlkreismitarbeiterIn darstellen. Weiterhin werden einmalig Kosten in Höhe von max. 1.534 Euro für die Erstausstattung des Wahlkreisbüros sowie monatlich 440 Euro als Bürokostenpauschale für den Betrieb des Wahlkreisbüros erstattet.
Die Abgeordneten der LINKEN spenden seit 1995 einen Teil der Diäten in den Solidarfonds der Fraktion. Dieser Fonds wurde im Zusammenhang mit der damaligen - von der PDS abgelehnten - Diätenerhöhung ins Leben gerufen und dient der Unterstützung sozialer und kultureller Initiativen in Sachsen-Anhalt. Die Abgeordneten spenden einen Teil der Diätenerhöhungen der letzten Jahre, mittlerweile in der Regel 300 Euro pro Monat. So sind seit 1995 über 600.000 Euro zusammengekommen, die zur Unterstützung vielfältigster Projekte, Initiativen und Vereine gespendet wurden.
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